Garantierte Bekömmlichkeitsreife bald am Ende?

von Felix

Das Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz stellte neulich fest, dass Wein nicht mit dem Begriff bekömmlich beworben werden darf (mehr hier), da dies gesundheitsbezogen ist und gegen die Health Claims Verordnung verstößt.

Ich frage mich nun, ob das auch das Ende für die Garantierte Bekömmlichkeitsreife der Bamberger Brauerei Fässla bedeutet. Schade wär’s ja schon.

bekoemmlichkeit

1 Kommentar zu „Garantierte Bekömmlichkeitsreife bald am Ende?“

  1. juravendis Rechtsanwälte schrieb am 20. Februar 2010 um 11:47:

    Wen trifft die „Beweislast“? – Die Health-Claims-Verordnung beschäftigt weiter die Gerichte

    Mehr und mehr Gerichte müssen sich mit der Health-Claims-Verordnung befassen. Das Landgericht Düsseldorf hatte nun über diverse Nahrungsergänzungsmittel und Tees mit Pilz-Extrakten zu urteilen.

    Den kompletten Artikel finden Sie kostenfrei unter http://www.juravendis.de/produktrecht/lebensmittelrecht.html

Kommentieren